Verkehrssicherung

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Ihre Verantwortung: Verkehrssicherung

Besitzer von Grundstücken und Gebäuden sind für Gefahren verantwortlich, die von diesen ausgehen. Ihnen obliegen „Allgemeine Verkehrssicherungspflichten“, die sich ergeben durch Gesetze und Verordnungen, durch Normen und Verträge, aber auch durch die Rechtsprechung. Darauf gilt es zu reagieren.

Im trockenen Juristendeutsch heißt das:
Der Verkehrssicherungspflicht ist genügt, wenn die nach dem jeweiligen Stand der Erfahrung und Technik als geeignet und genügend erscheinenden Sicherungen getroffen sind. Dabei geht es um neu geschaffene Gefahrenquellen genauso wie um im Einflussbereich geduldete.

Oder: Überall, wo Gefährdungspotenziale lauern, sind durch die Verantwortlichen „verkehrsübliche” Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter zu treffen.

Dabei sind stets solche Sicherungsmaßnahmen notwendig, „die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die für ihn den Umständen nach zumutbar sind.“

Risiko „Beweislast“

Kommt es aufgrund einer vorhandenen Gefahrenquelle zu Personen- oder Sachschäden, liegt die Beweislast für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten nicht zwangsläufig beim Geschädigten. Vielmehr muss der Besitzer (z.B. das Wohnungsunternehmen, die Kommune) nachweisen, dass notwendige, zumutbare Sicherungsmaßnahmen ordnungsgemäß eingeleitet und durchgeführt wurden.

Risiko „Fehlende Dokumentation“

Zur Beweisführung kann eine lückenlose Dokumentation aller Kontroll- und Reparaturvorgänge dienen. Dies ist um so wichtiger, als eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für den Vorstand oder Geschäftsführer eines Unternehmens neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann – unabhängig davon, ob er sich seiner Rechtspflicht bewusst war oder nicht.

Risiko „Organisationsverschulden“

Um eine Haftung im Schadensfall ausschließen zu können, müssen schon frühzeitig die Weichen gestellt werden. So muss ein unternehmerisch agierender Besitzer so organisiert sein, dass eine ordnungsgemäße Beachtung einschlägiger Verkehrs­sicherungspflichten jederzeit gewährleistet ist.

In der Praxis heißt das: Die Geschäftsleitung muss—um nicht gegen diese Pflichten zu verstoßen—fachlich geeignete Personen für die Durchführung relevanter Arbeiten bestimmen und gegebenenfalls auch überwachen.

Dies können interne Mitarbeiter oder externe Dienstleister sein.

Unsere Leistungen: Risikobeseitigung

    Wir helfen Ihnen bei der Organisation der Verkehrssicherungspflichten:
  • Wir ermitteln die Gefährdungspotenziale für Ihre Liegenschaften,
  • leiten die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ein
  • und legen die individuellen Prüfzyklen fest.
    Als Dienstleister begleiten wir die notwendigen Prüfungen:
  • Wir schulen Ihr Personal, weisen es ein und machen es sachkundig,
  • übernehmen erforderliche Sachverständigen-Funktionen
  • und
  • und stellen die notwendige rechtssichere Dokumentation zusammen.
Diese Dokumentation sichern wir durch die Verwendung von Software der QVS-GmbH, Hannover.

Als einer der authorisierten Beratungspartner der QVS-GmbH stehen wir in ständigem Erfahrungsaustausch mit anderen Fachleuten und verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei unterschiedlichsten Gebäudetypen, angefangen von Wohngebäuden, über kommunale Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Turnhallen und Theater oder auch Verwaltungsgebäude, Garagen, Spielplätze und Sportanlagen.

Durch die Zusammenarbeit mit der QVS GmbH und dem Institut für Bauforschung (IfB), Hannover, ist sichergestellt, dass Ihre individuellen Verkehrssicherungspflichten sich stets an der aktuellen Rechtslage orientieren.




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